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Entwurf Gesamtfortschreibung RREP VP

1. Beteiligung zum Entwurf 2024 der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern (RREP VP)

Am 25.06.2024 wurde auf der 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem ersten Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 2 Monaten jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben. 

Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 2023. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz.

Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche.

Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie.


Gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz wird der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit gegeben, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Auf Grundlage dieses ersten Beteiligungsverfahrens soll in einem nächsten Schritt ein überarbeiteter zweiter Entwurf des RREP inklusive Umweltbericht die Durchführung des Verfahrens nach § 9 Absatz 2 ROG voraussichtlich im Jahr 2025 ermöglichen. 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern findet in der Zeit vom 07.08.2024 bis zum 07.10.2024  statt.

Zusätzlich zu den in der Amtlichen Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes vom 15.07.2024 (https://www.rpv-vorpommern.de/bekanntmachungen) benannten offiziellen Auslegungsstellen liegt ein Auslegungsexemplar in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Zimmer 203 (Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften) während der Dienststunden 

Montag, Mittwoch    13.00 -16.00 Uhr
Dienstag                    9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag               9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Freitag                      9.00-12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

 

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
•    im Rahmen der Online-Beteiligung unter: www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de oder
•    per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de
•    schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder
•    mündlich (zur Niederschrift)