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Grundsteuerreform – Was verändert sich?

Was ist schon in 2024 wichtig?

Die Bescheide des Amtes Ribnitz-Damgarten über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Wasser- und Bodenverbandsgebühren sowie ggf. Straßenreinigung und Kleineinleitergebühren) verlieren mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit. 


Die Stadtverwaltung bittet darum, keine Vorauszahlungen auf Grundlage der bisherigen Grundbesitzabgabenbescheide zu leisten bzw. dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Daueraufträge zum 31.12.2024 enden. Im ersten Quartal des Jahres 2025 werden durch die Steuerabteilung des Amtes Ribnitz-Damgarten neue Grundbesitzabgabenbescheide versandt.

Was ist zukünftig wichtig bei der Grundsteuer B?

Unter der Grundsteuer B laufen alle nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Als Faustregel gilt weiterhin, nur wer Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines Grundstücks ist, ist steuerpflichtig. Die Höhe der Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:
 

•    Das Finanzamt nimmt die Bewertung der Grundstücke vor. Hierzu haben Sie bereits in der Vergangenheit einen Grundsteuerwertbescheid sowie einen Grundsteuermess-betragsbescheid vom Finanzamt erhalten.
•    Auf Grundlage dieser Bescheide ermitteln die Gemeinden dann die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer, indem der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird.
 

Die Gemeinde ist zwingend an die Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes gebunden. Sollten Sie also mit der Höhe des Grundsteuermessbetrages nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ribnitz-Damgarten. 

DIE NEUE TELEFONNUMMER LAUTET: 0385/588-45000.

Dies gilt auch dann, wenn die Frist für den Rechtsbehelf bereits abgelaufen ist.

Was ist zukünftig wichtig bei der Grundsteuer A?

Unter der Grundsteuer A laufen alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Ab 2025 werden hier nur noch die Eigentümer der Grundstücke veranlagt. Der zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich entsprechend der vorab beschriebenen Vorgehensweise.

Ermittlung des zukünftigen Hebesatzes und Aufkommensneutralität

Das Wichtigste vorab: Wie hoch die Hebesätze für die Gemeinden des Amtes Ribnitz-Damgarten ab 2025 ausfallen werden, steht noch nicht fest. Mit der Feststellung wird im Februar 2025 gerechnet, so dass die Bescheide voraussichtlich Anfang März 2025 verschickt werden können. Aufgrund der Selbstverpflichtung aller Gemeinden zur aufkommensneutralen Grundsteuererhebung darf die ab 2025 eingenommene Grundsteuer nicht höher sein als vor der Grundsteuerreform. Dies bedeutet aber auch, dass es für den einzelnen Steuerpflichtigen durchaus zu Erhöhungen und auch zu Verringerungen der zu zahlenden Grundsteuer kommen kann.

Laufende Einspruchsverfahren

Sollten Sie beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten einen Einspruch gegen Ihren Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, wurden die Gemeinden darüber bislang nicht informiert. Bei der Erstellung der Grundsteuerbescheide kann ein Einspruch somit keine Berücksichtigung finden und hat auch keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen.