Jagd
Hege und Pflege des Waldes
Das jagdbare Wild gehört seit Jahrhunderten zu der von Land- und Forstwirtschaft geprägten und gepflegten Landschaft. Die Jäger haben die wichtige Aufgabe übernommen, die heimischen Wildbestände zu regulieren und zu hegen. Am 01.04.1992 wurde das Landesjagdgesetz von Mecklenburg-Vorpommern wirksam. Damit ist das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden. Es dient dazu, einen artenreichen, gesunden und tragbaren Wildbestand zu erhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen in Wald und Flur zu sichern und die von den jagdbaren Tieren verursachten Schäden am Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen auf ein biologisch und wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen.
Die Jagd mit ihrer Hegepflicht dient dem Biotop- und Artenschutz. Der damit verbundene persönliche Einsatz und die freiwilligen Aufwendungen der Jäger für biotopverbessernde Maßnahmen, Wiederauswilderungs- und Wildforschungsprogrammen werden aus Mitteln der Jägerschaft finanziert. Die Ansprüche des Tierschutzes sind bereits in den allgemeinen Grundsätzen deutscher Waidgerechtigkeit enthalten (Ethik der Jagd). Der Jäger ist sich bei der Ausübung der Jagd des Widerspruches bewusst, der zwischen Leben erhalten und Töten liegt. Hege im jagdrechtlichen Sinne ist die Erhaltung einer gesunden Wildart unter Sicherung ihrer natürlichen Lebensgrundlagen.
Darüber hinaus ist Jagd ist ein Wirtschaftsfaktor. Durch die nachhaltige Nutzung fiel in der Bundesrepublik 2016/2017 Wildbret im Wert von über 204 Mio € an. Am häufigsten Schwarzwild mit 93 Mio € und Rehwild mit 64 Mio €. Wegen seines hohen Eiweiß- und niedrigen Fettgehaltes sowie seiner garantierten Freiheit von Medikamentenrückständen ist Wildbret ein sehr gesundes Nahrungsmittel (Ökoprodukt). Neben den Eiweißen kommen im Wildfleisch die wichtigen Mineralstoffe Calcium, Phosphor und Eisen sowie die Vitamine B1 und B2 reichlich vor.
Lebensraum Wald
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